Allgemeine Bedingungen
INNERGRIECHISCHE STRECKEN (MINOAN LINES)
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
• Tarife und Fahrpläne, die in diesem Katalog aufgeführt werden, unterliegen den Konditionen, die zum Zeitpunkt des Druckes gültig waren. (Dezember 2016)
• Passagiere sind für die Einhaltung der Hafen-, Gesundheits- und Zollvorschriften verantwortlich.
• Die Passagieren haben den Anweisungen des Kapitäns oder der Mannschaft, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit an Bord des Schiffes betreffen, Folge zu leisten.
• Passagiere müssen den Kapitän oder seinen Stellvertreter über eventuelle während der Reise auftretende Beschwerden informieren. Nach Abschluss der Reise können sich die Passagiere an das Unternehmen oder die Hafenbehörden wenden.
• Die Rechte und Pflichten der Passagiere und der Reederei ergeben sich aus der EU-Verordnung 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates von 24 November 2010 und ergänzt geregelt durch das Gesetz 3709/2008. Im Falle einer unterschiedlichen Regelung in der vorgenannten Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 und in dem Gesetz 3709/2008, hat die EU Verordnung Vorrang vor dem Gesetz.
• Das Unternehmen behält sich das Recht vor, mit Genehmigung durch das Ministeriums für Handelsschifffahrt, wenn notwendig, ein anderes Schiff, als auf dem Ticket aufgeführt ist, einzusetzen.
• Änderungen der Fahrpläne, Preise und Bedingungen ohne vorherige Ankündigung sind vorhalten. Für den Fall einer wesentlichen Erhöhung der Treibstoffpreise, behält sich die Reederei das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung anzupassen.
• Die in den Fahrplänen genannten Ankunftszeiten beziehen sich auf die Ankunftszeit der Schiffe im Hafeneinfahrt.
• Das Unternehmen haftet nicht für Verspätungen, Annullierungen, Änderungen oder Nichteinhaltung des Fahrplans aufgrund außergewöhnlicher Witterung, durch Anordnung des Ministeriums für Handelsschifffahrt oder durch Höhere Gewalt.
• Im Falle einer Annullierung oder Unterbrechung einer geplanten Passage, die sich nicht aufgrund von Begebenheiten ereignen, die außerhalb des Einflussbereichs der Reederei liegen, beschränkt sich die Haftung der Reederei auf die Erstattung des Fahrscheinpreises, wenn die Reederei den Fahrgast vor der geplanten Abfahrt (a) eine Woche für innergriechische Routen und (b) 15 Tage für internationale Routen informiert.
• Der Reisevertrag unterliegt griechischem Recht. Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterstehen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Heraklion Creta, unabhängig von seiner legalen Grundlage.
Der Transport, sei es inländisch oder international, unterliegt den Vorschriften und den finanziellen Haftungsbeschränkungen, die von der Verordnung 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 bestimmt werden, in dem Maße, in dem die oben stehenden Vorschriften auf den Personentransport und ihrer Gepäckstücke oder ihrer Fahrzeuge Anwendung finden, so wie diese in Griechenland jeweils gültig sind.
• Vor Reiseantritt wird allen Passagieren empfohlen, sich bei ihrem Reisebüro, der Reederei Minoan Lines oder www.minoan.gr über Fahrplanänderungen zu erkundigen.
UNACCOMPANIED VEHICLES (CRETE ROUTES)
For unaccompanied vehicles, no special offers will be applied.
After issuing a passenger and a vehicle ticket under the same reservation, it is not allowed to separate the person from the vehicle. If the system allows the separation, the price of the vehicle will return to full fare pricing and the passenger will lose any package offer applied.
HAUSTIERE
REGISTRATION AND ISSUANCE OF ELECTRONIC TICKETS FOR ACCOMPANYING PETS
According to Law 4830/2021, it is mandatory to record the details of pets traveling by ships in the system of booking and issuing ferry tickets of each company. Passengers (owners/companions), at the same time as issuing their own tickets, must take care of the on time issuance of the electronic tickets of the pets they will accompany on the trip.
MINOAN LINES, loyal to the long-standing support of passengers and respecting the special bond with pets, already implements and will continue to offer the issuance of zero-value tickets to all pets.
The electronic ticket for pets will be issued upon presentation of the necessary documents, defined by legislation, for their transport (certificates of good health and vaccination of the animal).
In the event that the passenger (owner / companion) has not issued the electronic ticket for the accompanying companion animal in time, he will be able to do so through the port offices of the company, under the following more special conditions and notes for large animals*, by showing his ticket and the documents prescribed by the legislation for the transport of pets (certificates of good health and vaccination of the animal).
Please note that the issuance of electronic tickets for accompanying pets is mandatory for both small (under 10 kg) and large (over 10 kg) animals.
*Especially for the issuance of electronic tickets, with regard to large pets (i.e. over 10 kg), the following also apply:
The numerical carrying capacity of the obliged ships for large animals, per voyage / itinerary, is determined based on the number of available cages and pet cabins. In the event that the prescribed number of available cages (kennels) or pet cabins has been exhausted, it will not be possible to issue electronic tickets for large pets and consequently they will not be allowed to board the ship. The passenger (owner / companion), who will no longer wish to travel for this reason will not be entitled to a refund of the value of his ticket but will be able to either convert his personal ticket into an open one or cancel it according to the commercial policy the company's.
For the best possible service to passengers and to avoid problems, it is recommended to issue tickets for passengers and pets at the same time.
INSTRUCTIONS FOR THE TRANSPORTATION OF PETS
1) Pets that are not in a carrier must be leashed/chained and muzzled. They can only stay in the specially designed passenger cabins (pet cabins) or in the specially designed areas (pet kennels) on the deck of the ship. They are not allowed to stay in the internal common areas, nor in or near places of health interest (bars, restaurants, etc.), except for their passage through stairs or corridors during their transport to and from the above specially designed areas.
2) Small pets (<10 kg) transported in a transport cage can remain in the specially designed passenger cabins (pet cabins) or in the specially designed areas (cages) on the ship's deck (pet kennels). They are still allowed to stay in public areas (e.g. outdoor areas, airline lounges, lounges) as long as they do not create a nuisance. They are not allowed to stay in or near places of health interest (bars, restaurants, etc.).
3) Assistance dogs (eg guides for the blind), provided they are on a leash, can travel without a carrier and without a muzzle, regardless of their size. Assistance dogs can accompany their owner in the passenger accommodation areas if they have relevant certificates.
4) The owners of pets must take care of their food and hygiene, and are responsible for bodily injuries or property damage caused by them.
KREDITKARTEN
• Folgende Kreditkarten werden in den Geschäften und im “A-la-carte Restaurant“ akzeptiert: American Express / Diners / Visa / Mastercard / Eurocard.
• Offizielle Währung an Bord ist der Euro.
GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN
• Die Passagiere können die Gemeinschaftseinrichtungen an Bord des Schiffes frei benutzen.
• Die Nutzung von Lounges, Bars und Korridors zum Schlafen ist untersagt.
GEPÄCK
• Gepäck kann in den Fahrzeugen bleiben. Die Passagiere werden gebeten ihre persönlichen Gegenstände mitzunehmen, die sie während der Reise brauchen.
• Nach Abfahrt des Schiffes ist der Zutritt zu den Fahrzeugbereichen untersagt.
• Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld oder Wertsachen, es sei sie wurden beim Zahlmeister zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt.
• Die Beschränkung der Haftung über den Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck wird von der Verordnung 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2009 bestimmt.
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (hier als PEM bezeichnet) sind diejenigen, die sich nicht mühelos bewegen können oder diejenigen, die Hilfe benötigen.
PEM können entweder per Telefon (+ 30 2810399899) buchen, oder indem sie an die Adresse reservation@minoan.gr oder einem Reisebüro eine E-Mail schicken. Die Anzahl der PEM Kabinen ist begrenzt, deswegen wird empfohlen sie im Voraus zu buchen.
Bezüglich Buchungen und Tickets gelten auch für PEM die gleichen allgemeinen Bedingungen für Passagiere. Falls ihr Boarding verweigert wird, können sie zwischen einer Rückerstattung und einer alternativen Transportlösung wählen.
Wenn PEM ein Ticket buchen oder kaufen, sollten sie schriftlich ihre spezifischen Bedürfnisse für die Unterkunft, den Sitzplatz, die benötigten Dienstleistungen oder den Anspruch auf medizinische Ausrüstung melden. Der Antrag auf Unterstützung muss (inkl. einer Kopie eines gültigen Personalausweises) nach dem Kauf des Tickets und mindestens 48 Stunden vor der Abreise an die Gesellschaft, an die E-Mail-Adresse reservation@minoan.gr oder per Fax an + 30 2810399878 gesendet werden.
Für jede andere Unterstützung müssen sie das Unternehmen mindestens 48 Stunden vor der Abreise informieren und am vereinbarten Treffpunkt rechtzeitig vor der bekannt gegebenen Einschiffungszeit erscheinen.
Wenn ein Transportfahrzeug oder ein Terminalbetreiber aufgrund seines Verschuldens oder seiner Vernachlässigung einen Verlust oder eine Beschädigung von Mobilitätsgeräten oder sonstiger speziellen Ausrüstung, die von Menschen mit Behinderungen benutzt werden verursacht, muss er eine Entschädigung anbieten, die diesen Personen den Ersatzwert der betroffenen Ausrüstung oder ggf. die Kosten der Reparatur gewährleistet.
Der Hotelmanager oder jede andere zuständige Person stellt die Unterstützung für PEM zur Verfügung. Sobald der Hotelmanager darüber informiert wird, dass ein PEM an Bord erwartet wird, wird eine angemessene Unterstützung organisiert: vom Boarding bis zum Verlassen des Schiffes. Der Hotelmanager wird die Kabinen, die für den PEM reserviert worden sind, auf dem Raumaufteilungsplan des Schiffes optisch hervorheben und dem Kapitän eine Kopie aushändigen.
Das Besatzungspersonal, das für die PEM-Unterstützung zuständig ist, muss ein weiß-blaues Band mit dem Vermerk ASSISTANCE am Arm tragen, um das Erkennen zu erleichtern. Das Ticketbüro an Land muss das PEM-Fahrzeug mit einem Aufkleber versehen, der die Parkpriorität in den dafür vorgesehenen Bereichen garantieren kann.
Beim Einsteigen müssen diese Fahrzeuge mit Vorrang an die dafür vorgesehenen Parkplätze an Board geführt werden. Die oben genannten Bereiche erlauben die volle Mobilität der PEM und den mühelosen Zugang zu den Passagierbereichen. Vor der Ankunft muss der Hotelmanager den Agenten des Zielhafens über alle PEM-Bedürfnisse bzgl. des Aussteigens und Unterstützung an Land informieren. Im Notfall wird die Person, die für diesen Zweck in der Master-Liste angegeben ist, dem PEM helfen, den Treffpunkt und die Ausstiegsbereiche zu erreichen. Schiffsdecks können leicht mit Aufzügen, die über eine Leuchttastatur, akustischen Anzeigen und Tasten mit Reliefschrift für blinde Passagiere verfügen, erreicht werden.
An Bord werden vorschriftsmäßig behindertengerechte Kabinen zur Verfügung gestellt. In den öffentlichen Bereichen leiten tastbare Führer die Wege, die zu den wichtigsten Borddiensten führen. Es wird auch über behindertengerechte Toiletten verfügt, die für Behinderte ausgestattet sind. An Bord der Schiffe befinden sich Parkplätze für Behinderte, die mit Kennzeichnungsschildern versehen sind und mit Einrichtungen zur Befestigung von Rollstühlen ausgestattet sind.
SICHERHEIT
• Das Unternehmen und das Schiff haften nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden, die vor dem Betreten oder vor der Verladung und nach dem Verlassen des Schiffes auftreten.
• Passagieren und Fahrzeugen ist es verboten, Waffen, Sprengstoffe, brennbare, leicht entzündliche und gefährliche Stoffe mitzuführen.
EINSCHIFFUNG
• Passagiere und ihre Fahrzeuge müssen sich zum Check-In in den Hafenbüros wie folgt einfinden:
• Mindestens eine (1) Stunde vor Abfahrt für Passagieren auf innergriechischen Strecken und zwei (2) Stunden für Passagiere auf internationalen Strecken. Andernfalls behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben und die Passagiere haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.
• Einschiffungszeitpunkt und -ordnung erfolgen für Fahrzeuge gemäß der geltenden Regelungen der jeweiligen Hafenbehörde. Während der Ein- und Ausschiffung sind die Fahrzeugfahrer verpflichtet, den Anordnungen der Besatzung Folge zu leisten.
• Beifahrer müssen das Fahrzeug vor Verladung verlassen.
• Die vom Passagier angegebene Fahrzeugkategorie als auch das Autokennzeichen sind auf dem Fahrschein vermerkt.
REISEDOKUMENTE
• Passagiere müssen sicherstellen, dass sie alle gültigen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Erklärung oder andere erforderliche Dokumente) besitzen, die den Einreisebestimmungen des Landes entsprechen das sie besuchen.
• Die Einreise von Passagieren in das Bestimmungsland kann unter Umständen verweigert werden, wenn nicht alle erforderliche Reisedokumente vorhanden sind.
• Die Reederei haftet nicht für den Fall, dass die örtlichen Behörden die Ausschiffung eines Passagiers verweigern weil die erforderlichen Unterlagen für die Einreise in das Bestimmungsland fehlen.
MINDERJÄHRIGE PASSAGIERE
• Die Identität der Minderjährigen wird durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bestätigt.
• Für Minderjährige unter 12 Jahren, die auf der Innergriechischen Route reisen, wird jedes andere amtliche Dokument und / oder eine entsprechende Identitätsbescheinigung der Bürgerzentralen (KEP) oder der Polizei angenommen.
• Minderjährige unter 15 Jahren dürfen nur in Aufsicht einer erwachsenen Person Reisen.
The transfer of unaccompanied minors who have reached the age of 15 years (15 to 18 years old) is permitted, provided that their parent or guardian delivers a declaration to the Company (with their signature certified by a Public Authority or a Central Public Service Office or electronically via gov. gr), in which the latter declares that he/she consents to the transfer of the minor, that he/she acknowledges that he/she cannot and will not be under the supervision of the Master and/or officers and/or crew members during the voyage and until disembarkation at the port of destination and that the parent or guardian will indemnify and hold the Company and its staff fully harmless from any loss, damage or expense incurred by the minor as a result of the journey. Relevant statements are also available from the Company's offices or can be downloaded from our website. Download it here.
• Eltern oder Erziehungsberechtigte von Minderjährigen tragen die volle Verantwortung für den Erwerb und Besitz - vor der Einschiffung der Minderjährigen - der entsprechenden, rechtmäßigen und gültigen Reisedokumente und aller Begleitpapiere die am Ankunftshaffen erforderlich sind. Die Gesellschaft haftet unter keinen Umständen, wenn die Behörden des Ankunftshaffen diese Unterlagen für nicht ausreichend halten.
KINDER
• Kinder unter 4 Jahren ohne Anspruch auf ein eigenes Bett/einen eigenen Sitzplatz reisen kostenlos. Kinder müssen bei Reservierung mit angegeben werden. Es muss ein kostenloses Ticket ausgestellt werden.
• Kinder von 4 bis 12 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50% auf den Fahrplanpreis für alle Unterbringungskategorien. Kinder müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen.
KABINEN
• Die Kabinen werden als Einzel-, 2-, 3-, 4- oder 5-Bettkabinen angeboten und entsprechend der eingebuchten Passagiere berechnet, nicht nach Anzahl der vorhandenen Betten.
PREISE - ERMÄSSIGUNGEN
• Die Fahrscheinpreise schließen den Seetransport (innergriechische und internationale Routen) in der ausgewählten Kategorie. Mahlzeiten und Getränke sind im Fahrplanpreis nicht enthalten.
• Die Ermäßigung von 30% wird bei gleichzeitiger Buchung einer Hin- und Rückfahrt ausschließlich für die Rückfahrten auf den internationalen Routen angeboten. Die Ermäßigung gilt für jeden internationalen Rückfahrthafen. The 20% discount is offered exclusively on the return fares of Domestic Lines , when the return ticket is issued at the same time and is issued from any port where the return is selected. Alle anderen Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar. Es gilt jeweils nur eine Ermäßigung, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
• Passagiere mit einem Anspruch auf Ermäßigung müssen dies bei der Reservierung mitteilen. Nach Ausstellung des Fahrscheins können Differenzen im Fahrpreis nicht erstattet werden.
• Für Gruppen, Lkw, Busse und unbegleitete Fahrzeuge gelten gesonderte Bedingungen.
• MINOAN LINES reserves the right to suspend the application of discounts, without warning, on itineraries with limited availability. Suspension of discounts does not affect completed bookings or issued tickets
FAHRSCHEINVERLUST
• Bei Verlust des Tickets müssen sich die Passagiere bei Ihrem Reisebüro oder der Reederei melden.
RETURN TICKET POLICY
The return discount will only be given if the same passengers travel on departure and return and if the tickets are issued at the same time.
Cancellation of a passenger or vehicle onward ticket will not be allowed, in case there is a valid return ticket with a relevant discount.
STORNIERUNGEN INNERGRIECHISCHE STRECKEN
STORNIERUNGEN INNERGRIECHISCHE STRECKEN
Der Fahrpreis von Tickets mit offenem Datum oder Tickets, die nicht gefahren sind (nicht gezeigt) und das Datum, für das sie ausgestellt wurden, verstrichen ist, sowie Tickets, die aus einem Ersatz offener Tickets stammen, werden nicht erstattet.
• Ab Ausstellungsraum des Fahrscheins bis 14 Tage vor planmäßiger Abfahrt des Schiffes: Erstattung von 100% des Fahrscheinpreises.
• Ab 13 Tage bis 7 Tage vor Abfahrt des Schiffes: Erstattung von 75% des Fahrscheinpreises.
• Ab 6 Tage bis 12 Stunden vor Abfahrt des Schiffes: Erstattung von 50% des Fahrscheinpreises.
• In weniger als 12 Stunden vor Abfahrt: Keine Rückerstattung.
RESERVIERUNGEN
• Reservierungen können bei allen kooperierenden Reisebüros, den zentralen Reservierungsstellen, den Hafenbüros des Unternehmens und auf der offiziellen Website von Minoan Lines unter www.minoan.gr vorgenommen werden.
• Jede Änderung ist dem ausstellenden Agenten, einem Zentralbüro oder einem Hafenbüro des Unternehmens rechtzeitig mitzuteilen.
• Inhaber von Tickets mit offenen Reisedaten müssen ihre Plätze rechtzeitig reservieren, dies gilt vor allem in den Sommermonaten. Tickets mit offenem Rückfahrtdatum gelten 1 Jahr ab Abfahrtdatum (Hinfahrt). Tickets mit offenem Hin- und Rückfahrtdatum gelten 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Passagieren mit offenen Tickets sind verpflichtet, eventuell anfallende Preisdifferenzen zwischen dem bezahlten und dem bei Abfahrt gültigen Tarif zu bezahlen und die Plätze bei einer Zentralagentur oder bei einem Hafenbüro des Unternehmens bestätigen zu lassen.
INNERGRIECHISCHE STRECKEN (MINOAN LINES)
«In Übereinstimmung mit der Internationalen Richtlinie S.O.L.A.S., dem Präsidentialerlass 23/99 des Griechischen Staates und der EU Richtlinie 98/41, ist es obligatorisch, folgende Daten bei Ihrer Reservierung anzugeben: Nachname, Vorname, Geschlecht, Altersmerkmal (Erwachsener, Kind, Baby), Telefonnummer, E-Mail und Fahrzeugtyp und - kennzeichen (falls Fahrzeug mitgeführt wird).
Passagiere, die nicht Einwohner eines EU-Mitgliedstaates sind, sind verpflichtet, die nachfolgend genannten, zusätzlichen Informationen anzugeben: Nationalität, Reisepassnummer und Geburtsdatum.
Passagiere mit Behinderungen werden gebeten, bei der Reservierung einen entsprechenden Hinweis zu geben.
Kontaktdaten der Passagiere: Wir bitten unsere Passagiere während der Buchung um Angabe einer Telefonnummer (wenn möglich Nummer Mobiltelefon) um die Möglichkeit zu haben, die Passagiere im Falle von Verspätungen, Ausfällen von Schiffen oder Fahrplanänderungen informieren zu können. Falls die Passagiere hierfür keine Kontaktdaten angeben wollen, um in den o.g. Fällen von der Reederei informiert zu werden, übernimmt die Reederei für Folgen aus Verspätungen, Ausfällen von Schiffen oder Fahrplanänderungen keine Verantwortung bzw. Haftung.
ADRIATIC LINE
ANCONA-IGOUMENITSA LINE
Die Grimaldi Group S.p.A. ist als Vertreter des Beförderers Grimaldi Euromed S.p.A. tätig. Der Beförderer auf der Seeroute ist im Reisedokument angegeben. Die Passagiere, ihr Gepäck und mitgeführte Fahrzeuge werden gemäß den Vereinbarungen und Bedingungen des Beförderers transportiert. Der Passagier akzeptiert mit dem Kauf des Tickets die nachfolgend angegebenen Vereinbarungen und Bedingungen. Ebenso erteilt der Passagier bei der Buchung und/oder beim Ticketkauf die Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (gesetzesvertretende Verordnung Nr. 196/2003) nach den Modalitäten, die in der Datenschutzinformation am Ende dieses Dokuments angegeben sind.
Für weitere Informationen klicken Sie hier : ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
BRINDISI-CORFU-IGOUMENITSA LINE
ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE FÄHREN VON GRIMALDI LINES UND MINOAN LINES (LINIE BRINDISI-KORFU-IGOUMENITSA)
DOMESTIC LINES (FAST FERRIES)
DOMESTIC LINES (FAST FERRIES)
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